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Autor: Betreff: Achtung beim Tanken in Italien!

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  erstellt am: 31/3/2010 um 21:51 
Italien ist anders: Bedienungsfalle an den Tankstellen und Nachtzuschläge bei Verkehrsstrafen


"Bedienungsfalle" an der italienischen Tankstelle

Aufpassen bei italienischen Tankstellen, heißt die Devise. Wer einfach nur eine Zapfsäule ansteuert, die gerade frei ist, ohne genau auf die aufgestellten Schilder zu achten, läuft Gefahr, in die "Bedienungsfalle" zu tappen: Mehrkosten von insgesamt mindestens drei Euro pro Tank werden verrechnet.


"Servizio" oder "Selfservice"

Insbesondere auf Autobahnen werden Treibstoffe - nebeneinander - in zwei unterschiedlichen Formen angeboten: Mit Bedienung (Servizio) und in Selbstbedienung (Selfservice). Der Preisunterschied ist mindestens fünf Cent pro Liter, Urlauber berichten auch von Unterschieden bis zu 20 Cent pro Liter in Ligurien.

Zwar wird auf diese unterschiedlichen Formen in der Regel stets hingewiesen, aber eilige oder des Italienischen unkundige Touristen achten nicht immer auf die davor aufgestellten Hinweisschilder oder können diese wegen anderer tankender Autos oft gar nicht sehen.

Pech gehabt

Am schlechtesten steigen alle Reisenden aus, die zwar den teureren Bedienungspreis zahlen, aber kein Service bekommen, weil der Tankwart mit anderen Autos beschäftigt ist.


Nachtzuschläge "made in Italy"

Hier der Überblick über die neuen Nachtzuschläge "made in Italy".

Wer zwischen 22 und 7 Uhr folgende Delikte gegen die Straßenverkehrsverordnung begeht, zahlt einen Nachtzuschlag, also unterm Strich bis zu einem Drittel mehr.

Bei den Geschwindigkeits- und Alkoholdelikten gibt es ebenfalls Nachtzuschläge zwischen einem Drittel und die Hälfte. Weil diese aber dem Strafrecht unterliegen, entscheiden die jeweiligen Richter von Fall zu Fall.

Wer seine Geldstrafe nicht sofort bar zahlen kann, dem kann das Auto bis zu 60 Tage "stillgelegt" werden.

Wer Glück und eine Bankomat-Karte hat, wird von der Polizia di Stato noch bis zum nächsten Bankomat eskortiert. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Solange die Geldstrafe nicht beglichen wird, wird das Auto stillgelegt, und das kann bis zu zwei Monaten dauern. Das Fahrzeug wird aufbewahrt und die Autobesitzer müssen auch noch für die Kosten der Unterbringung aufkommen.

Straftabelle siehe:
http://www.arboe.at/209.98.html?no_cache=1&tx_ttnews[tt_new s]=4630

 
 

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