Honda Club Styria - Forum
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HannesH
Junior Member   Posts: 9 Registriert: 10/11/2005 Status: Offline
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erstellt am: 31/3/2010 um 21:51 |
Italien ist anders: Bedienungsfalle an den Tankstellen und Nachtzuschläge
bei Verkehrsstrafen
"Bedienungsfalle" an der italienischen Tankstelle
Aufpassen bei italienischen Tankstellen, heißt die Devise. Wer einfach nur
eine Zapfsäule ansteuert, die gerade frei ist, ohne genau auf die
aufgestellten Schilder zu achten, läuft Gefahr, in die "Bedienungsfalle" zu
tappen: Mehrkosten von insgesamt mindestens drei Euro pro Tank werden
verrechnet.
"Servizio" oder "Selfservice"
Insbesondere auf Autobahnen werden Treibstoffe - nebeneinander - in zwei
unterschiedlichen Formen angeboten: Mit Bedienung (Servizio) und in
Selbstbedienung (Selfservice). Der Preisunterschied ist mindestens fünf
Cent pro Liter, Urlauber berichten auch von Unterschieden bis zu 20 Cent
pro Liter in Ligurien.
Zwar wird auf diese unterschiedlichen Formen in der Regel stets
hingewiesen, aber eilige oder des Italienischen unkundige Touristen achten
nicht immer auf die davor aufgestellten Hinweisschilder oder können diese
wegen anderer tankender Autos oft gar nicht sehen.
Pech gehabt
Am schlechtesten steigen alle Reisenden aus, die zwar den teureren
Bedienungspreis zahlen, aber kein Service bekommen, weil der Tankwart mit
anderen Autos beschäftigt ist.
Nachtzuschläge "made in Italy"
Hier der Überblick über die neuen Nachtzuschläge "made in Italy".
Wer zwischen 22 und 7 Uhr folgende Delikte gegen die
Straßenverkehrsverordnung begeht, zahlt einen Nachtzuschlag, also unterm
Strich bis zu einem Drittel mehr.
Bei den Geschwindigkeits- und Alkoholdelikten gibt es ebenfalls
Nachtzuschläge zwischen einem Drittel und die Hälfte. Weil diese aber dem
Strafrecht unterliegen, entscheiden die jeweiligen Richter von Fall zu
Fall.
Wer seine Geldstrafe nicht sofort bar zahlen kann, dem kann das Auto bis zu
60 Tage "stillgelegt" werden.
Wer Glück und eine Bankomat-Karte hat, wird von der Polizia di Stato noch
bis zum nächsten Bankomat eskortiert. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Solange die Geldstrafe nicht beglichen wird, wird das Auto stillgelegt, und
das kann bis zu zwei Monaten dauern. Das Fahrzeug wird aufbewahrt und die
Autobesitzer müssen auch noch für die Kosten der Unterbringung aufkommen.
Straftabelle siehe:
http://www.arboe.at/209.98.html?no_cache=1&tx_ttnews[tt_new
s]=4630 |
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